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Die wichtigsten Versicherungen beim Hausbau

Wer sich auf das Abenteuer Hausbau einlässt, der braucht neben starken Nerven und Improvisationsgeschick auch einen guten Versicherungsberater. Denn gerade im Zusammenhang mit dem Hausbau kann der Bauherr auf eine Reihe von Versicherungsrisiken treffen, die über die private Haftpflicht nicht abgedeckt sind, aber großen Schaden anrichten können. Grundsätzlich gilt, dass jeder Bauherr sehr frühzeitig eine Wohngebäudeversicherung abschließen sollte. Der Nachweis einer solchen Versicherung wird in der Regel bereits von der darlehensgewährenden Bank verlangt, da hier das Risiko des teilweisen oder vollständigen Wertverlustes abgesichert ist. Zum üblichen Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung gehören die Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Überspannungsschäden sind dabei in der Regel nicht versichert, machen aber immer dann Sinn, wenn hochwertige Elektrogeräte existieren oder die Heizungsanlage abgesichert werden soll. Grundsätzlich ist der Hausbesitzer immer verpflichtet, Veränderungen am Haus der Versicherung zu melden.

Wer bei der Wohngebäudeversicherung ganz auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte auch noch eine Elementarschadenversicherung abschließen. Diese deckt Schäden durch Erdbeben oder Überflutung ab. Insbesondere Schäden durch Erdbeben sind dabei auch in einigen Regionen Deutschlands nicht ungewöhnlich, allerdings nicht mit den katastrophalen Erdbebenfolgen wie in Japan zu vergleichen. Bei Baubeginn sollte man in jedem Fall eine sogenannte Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Diese haftet für Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Bauherrn entstehen können. Das könnte bspw. ein Stein sein, der beim Mauern vom Gerüst auf ein parkendes Auto fällt oder bspw. ein sich lösendes Gerüst bei Sturm. Die Versicherung sollte möglichst schon vor Errichtung des Rohbaus abgeschlossen werden. Wer Hilfe von Freunden oder Verwandten bei der Errichtung seines Traumhauses erhält, der sollte auch über eine sogenannte Bauhelferversicherung nachdenken. Hier sind Schäden abgedeckt, die sich ein Helfer zuziehen kann.

Eine besondere Versicherung für diejenigen, die das Haus durch einen Bauträger errichten lassen, ist die sogenannte Baufertigstellungsversicherung. Diese leistet immer dann, wenn der Bauträger in Insolvenz geraten ist und deckt dabei ggf. entstehende Mehraufwendungen ab, die durch die Beauftragung eines anderen Bauträgers erfolgen.

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