Wohn Riester fuer Immobilien
Mit Wohn-Riester für die eigene Immobilie ansparen
Zum 01.08.2008 hat der Gesetzgeber das Eigenheimrentengesetz, welches rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, zur Erhöhung der Attraktivität der staatlich geförderten Alterssicherung verabschiedet. Hiermit wurde ein effektives Instrument geschaffen, welches innerhalb der Riester Rente den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheim fördert.
Das Wohn-Riester-Darlehen: Zulagen und Voraussetzungen
Bei einem Wohn-Riester-Darlehen handelt es sich in erster Linie um einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Somit werden die Tilgungsleistungen staatlich gefördert. Hierbei fließen die staatlichen Zulagen aus der Riester-Förderung in Form von Sondertilgungen in die Immobilienfinanzierung mit ein. Das Darlehen kann somit schneller getilgt werden. Für Familien mit Kindern lohnt sich im Gegensatz zur Rürup-Rente die Riester Rente in Form von Wohn-Riester mehrfach. So setzen sich die alljährlichen staatlichen Zulagen für einen Riester-Wohn-Darlehen aus je 154 Euro pro Erwachsenen und je 185 Euro pro Kind. Kinder, die nach 31.12.2007 geboren sind, haben einen Anspruch auf 300 Euro pro Kind im Jahr. Voraussetzung für die staatliche Zulage ist ein Tilgungssatz von 4 Prozent des Vorjahres-Brutto-Einkommens, jedoch maximal 2.100 Euro. Der Zweck dieser Immobilienfinanzierungsform ist die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums als inflationssichere Altersvorsorge. Darüber hinaus muss die Immobilie, um die förderfähig zu sein, vom Darlehensnehmer bewohnt sein.
Wohn-Riester-Darlehen: So funktioniert es
Das Wohn-Riester-Darlehen stellt ein Annuitätendarlehen dar. Hierbei wird der Zinssatz für die gesamte Laufzeit des Darlehens gebunden. Die Zulagen werden hierbei für jeden Darlehensvertrag ausschließlich einem Zulagenberechtigten gewährt. Sind beispielsweise bei einem Ehepaar beide Eheleute Zulagenberechtigt, so müssen diese jeweils einen förderfähigen Darlehensvertrag abschließen, um die gesamte staatliche Zulagenförderung zu erhalten. So ist hier die Höhe der Darlehenssumme der beiden Darlehensverträge entsprechend den Eigentumsanteilen an dem zu finanzierenden Objekt zu gestalten.
Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit des Darlehensvertrages fest vereinbart und gebunden. Die Rückzahlung des Darlehens wird so gestaltet, dass die gesamte Summe bis zum 68. Lebensjahr des Darlehensnehmers getilgt ist. Die staatlichen Zulagen fließen als Sondertilgung in die Immobilienfinanzierung mit ein. Das Wohn-Riester-Darlehen ist mit anderen Finanzierungsformen kombinierbar. Zwar ist die als Sondertilgung eingeflossene Förderzulage über die gesamte Laufzeit des Darlehens nicht steuerpflichtig, jedoch erfolgt die Besteuerung der Zulagenbeträge nachträglich zum Renteneintritt.
Die Riester Rente als Wohn-Riester-Darlehen ist eine sinnvolle und attraktive Ergänzung zur schnelleren und effektiven Tilgung des Immobiliendarlehens.

